Wichtige Fälle, Normen aus dem Gaststättengesetz
Fall: Eine Gaststätte wird dicht gemacht.
Ermächtigungsgrundlagen
§ 15 Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis
§ 31 GastG i.V.m. § 15 II GewO Schließungsanordnung
Verwaltungsvollstreckungsgesetz Land für die Siegelung (unmittelbarer Zwang)
Fall: Verpflichtungsklage auf Gaststättenerlaubnis
Anspruchsgrundlage
§§ 2, 4 GastG Eine Erlaunbnis ist zu erteilen, wenn es keine Versagungsgründe gibt.
Was nicht im § 4 Versagungsgründe steht ist meist "sachfremde Erwägung".
Fall: Der Nachbar erstrebt eine Auflage gegen eine Gastwirtschaft (Dunstabzug)
§ 5 Auflagen i.V.m. § 3 I BImSchG schädliche Umwelteinwirkungen. Anspruchsgrundlage, drittschützende Norm.
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