Wichtige Fälle, Normen aus dem Gaststättengesetz

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Publiziert: 12.02.2014

 

Wichtige Fälle, Normen aus dem Gaststättengesetz

 

Fall: Eine Gaststätte wird dicht gemacht.

Ermächtigungsgrundlagen

§ 15 Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis

§ 31 GastG i.V.m. § 15 II GewO Schließungsanordnung

Verwaltungsvollstreckungsgesetz Land für die Siegelung (unmittelbarer Zwang)

 

 

Fall: Verpflichtungsklage auf Gaststättenerlaubnis

Anspruchsgrundlage

§§ 2, 4 GastG Eine Erlaunbnis ist zu erteilen, wenn es keine Versagungsgründe gibt.

Was nicht im § 4 Versagungsgründe steht ist meist "sachfremde Erwägung".

 

 

Fall: Der Nachbar erstrebt eine Auflage gegen eine Gastwirtschaft (Dunstabzug)

§ 5 Auflagen i.V.m. § 3 I BImSchG schädliche Umwelteinwirkungen. Anspruchsgrundlage, drittschützende Norm.

 


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